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Aktuelles

Restwertangebot muss nicht abgewartet werden

Gericht: Geschädigter muss Dispositionsfreiheit behalten

Ein Unfallgeschädigter muss der regulierungspflichtigen Kfz-Versicherung des Unfallgegners keineswegs Gelegenheit zur Abgabe eines eigenen Restwertangebotes geben, bevor diese ihre Dispositionen trifft. So hat das Amtsgericht (AG) Halle/Saale in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Urteil vom 25.2.2014, AZ: 95 C 2907/13) entschieden. Dabei beruft sich das Gericht ausdrücklich auf die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Kündigungsschutzklage gegen den falschen Beklagten

Ergibt sich aus Inhalt und Anlagen der Klageschrift, dass eine falsche Partei als Beklagter genannt wird, muss das Gericht die Klage an den richten Beklagten zustellen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2014, 2 AZR 248/13

Wer eine Kündigungsschutzklage gegen den falschen Beklagten richtet, bekommt nach einiger Zeit ein Problem, denn Kündigungsschutzklagen sind fristgebunden (3WochenFrist) einzureichen.

Stellt sich nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist heraus, dass der Prozess gegen den falschen Beklagten geführt wurde, ist der Arbeitnehmer möglicherweise der Dumme, weil infolge des Fristablaufs gegen die Kündigung nichts mehr zu machen ist.

Wenn sich allerdings aus der Klageschrift und ihren Anlagen, d.h. den in Kopie beigefügten Vertragsunterlagen, Gehaltsabrechnungen usw. ergibt, dass der Kläger in seiner Klage einen falschen Beklagten genannt hat und dass stattdessen ein anderer der richtige Beklagte ist, muss das Arbeitsgericht den Prozess in die richtige Bahn lenken. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil bekräftigt: BAG, Urteil vom 20.02.2014, 2 AZR 248/13.

Grundsatzentscheidung zu Nutzungsausfall und Standgeld

BGH arbeitet Zahlungspflicht der Versicherer klar heraus

vom 5. Februar 2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass ein Unfallgeschädigter für die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadenfeststellung und gegebenenfalls einer angemessenen Überlegungszeit Anspruch auf den Ersatz des Nutzungsausfalls hat. Dieser Anspruch bestehe unabhängig von der Tatsache, dass der Geschädigte im fraglichen Zeitraum auf ein anderes Fahrzeug kostenfrei hätte zugreifen können. Auch die durch die Einlagerung des Unfallfahrzeugs entstandenen Aufwendungen (Standkosten) seien durch die gegnerische Seite zu übernehmen (AZ: VI ZR 363/11).

Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall

speziell: Stundenverrechnungssätze

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und haben über den entstandenen Fahrzeugschaden ein Sachverständigengutachten eingeholt? Sie haben die ermittelten Reparaturkosten fiktiv, ohne eine Reparatur, von dem gegnerischen Versicherer verlangt? Der Versicherer regulierte den Schaden zwar nach einer 100%-igen Haftungsquote, kürzte aber den Reparaturschaden unter Verweis auf eine billigere Werkstatt?

Dann lesen Sie doch die nachfolgenden Hinweise, um sich einen ersten Überblick über die aktuelle Rechtslage zu verschaffen.

BAG zur außerordentlichen Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen

Häufige Kurzerkrankungen können ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2014, 2 AZR 582/13.

Wer über Jahre hinweg immer wieder kurz erkrankt und seinen Arbeitgeber dadurch mit Entgeltfortzahlungskosten belastet, riskiert eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung.

Häufige Kurzerkrankungen können aber auch ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung  sein und damit auch unkündbare Arbeitnehmer treffen.

Note im Arbeitszeugnis: Was ist Durchschnitt?

Da nur noch wenige Arbeitszeugnisse die Note „befriedigend“ enthalten, ist sie als rechtliche Durchschnittsnote umstritten: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2013, 18 Sa 2133/12.

Bewertet der Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers unterdurchschnittlich, d.h. mit der Note „ausreichend“ oder gar „mangelhaft“ und verklagt der Arbeitnehmer ihn auf Zeugnisberichtigung mit dem Ziel einer Notenverbesserung, muss der Arbeitgeber das Gericht davon überzeugen, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.

Umgekehrt ist es, wenn der Arbeitnehmer eine bessere, d.h. überdurchschnittliche Note haben möchte. Dann muss er vor Gericht darlegen und beweisen, dass er überdurchschnittliche Leistungen gezeigt hat.