Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. Dieser Bereich ist ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.
Außergerichtliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung mittel Aufhebungsverträgen unter besonderer Beachtung der Sperrzeitvermeidung, der Abfindungszahlung und der Zeugnisgestaltung.
Vorbereitung von/ Reaktion auf Kündigungen:
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei beabsichtigten oder schon ausgesprochenen Kündigungen.
Wir prüfen und gestalten Fragen eines möglicherweise bestehenden Sonderkündigungsschutzes (Schwerbehindertenrecht, Betriebsräte, Mutterschutz) und des allgemeinen Kündigungsschutzes, geplante Änderungskündigungen, einzuhaltende Kündigungsfristen sowie alle Formalitäten der Betriebsratsanhörung.
Kündigungsschutzprozesse:
Wir bereiten Kündigungsprozesse vor oder vertreten Sie in diesen und sorgen für den bestmöglichen Verlauf.
Sonstige arbeitsgerichtliche Prozesse:
Wir vertreten Sie in allen arbeitsgerichtlichen Prozessen, wie Versetzungen, (fehlerhafter) Ausübung des Direktionsrechts, Lohnklagen, Urlaubsansprüchen, Zeugnisstreitigkeiten etc.
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen:
Wir prüfen und entwerfen für Sie Arbeitsverträge.
Alltägliche Fragen des Arbeitsrechts:
Auch bei „nur“ ganz alltäglichen Fragen bei der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses, beraten wir Sie gerne.
Mutterschutz und Elternzeit:
Wir beraten in allen hiermit zusammenhängenden Fragen.
Mobbing:
Wir beraten und vertreten Sie bei Mobbingvorwürfen oder wenn Sie Opfer von Mobbing geworden sind.
Zeugnis:
Wir beraten Sie in allen Zeugnisfragen und setzen Ihren Anspruch auf ein zutreffendes Zeugnis, dass Ihren Leistungen gerecht wird, auch arbeitsgerichtlich durch.
» Formulierungen für das Arbeitszeugnis (Zeugnisnoten)
» Geheimcodes in Zeugnissen