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Bußgeld

Neue Regelfahrverbote wegen Verstoß gegen das Zitiergebot nichtig

In der Präambel der 54. Änderungsverordnung – der „fahrradfreundlichen“ StVO-Reform – müssen alle dem Erlass der Verordnung zugrunde liegenden Ermächtigungsgrundlagen genannt werden, um dem Zitiergebot des Art. 80 Grundgesetz (GG) zu genügen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in anderem Zusammenhang in seiner Entscheidung vom 06.07.1999 (2 BvF 3/90) geurteilt, dass ein Verstoß gegen das Zitiergebot des Art 80 Abs. 1 S. 3 GG zur Nichtigkeit der Verordnung führt.