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Oktober 14, 2014

Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Reisepreisminderung wegen Verspätung des Rückfluges

Der BGH hat am 30.09.2014 entschieden, dass Ausgleichszahlungen auf Reisepreisminderungsansprüche anzurechnen sind (Az.: X ZR 126/13). Grund dafür war Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 („Fluggastrechteverordnung“), der eine Anrechnung der Ausgleichszahlung auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch vorsieht.

Die Klägerin hatte eine Kreuzfahrt für zwei Personen bei der beklagten Reiseveranstalterin ab und nach Dubai inklusive Hin- und Rückflug gebucht. Der Rückflug nach Deutschland erfolgte 25 Stunden später als ursprünglich vorgesehen. Die ausführende Fluggesellschaft hatte an die Klägerin und ihren mitreisenden Ehemann bereits Ausgleichszahlungen nach Art. 7 Abs. 1 lit. c der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) von jeweils 600 Euro geleistet.