BGH: Nacherfüllung im Fall von Mängeln im Kaufrecht (gilt nicht nur für Fahrzeuge)
Der BGH hat sich am13.04.2011 – VIII ZR 220/10 in einer Entscheidung mit dem Frage beschäftigt, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung i.S.d. § 439 BGB vornehmen muss.
Bislang keine höchstrichterliche Entscheidung
Bei einer Beschäftigung mit dem Thema „Erfüllungsort bei Nacherfüllung im Kaufrecht“ fällt schnell auf, dass eine höchstrichterliche Entscheidung dazu bislang ausgeblieben war. Aus diesem Grund konnte sich eine Vielzahl an Meinungen zu diesem Thema herauskristallisieren.