Bundesverwaltungsgericht: MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen
Es klingt für den Laien zunächst paradox: mit Ausfallerscheinungen wäre kein MPU-Gutachten angeordnet worden, ohne Ausfallerscheinungen sehr wohl.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 17. März 2021 (Az.: 3 C 3.20) entschieden, dass auch bei der ersten Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) rechtens ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.