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März 19, 2021

Bundesverwaltungsgericht: MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Es klingt für den Laien zunächst paradox: mit Ausfallerscheinungen wäre kein MPU-Gutachten angeordnet worden, ohne Ausfallerscheinungen sehr wohl.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 17. März 2021 (Az.: 3 C 3.20) entschieden, dass auch bei der ersten Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) rechtens ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.