BGH: Vertragsrücktritt bei fehlerhafter Einparkhilfe möglich
Sensoren waren falsch verbaut
Urteil vom 28.05.2014 – VIII ZR 94/13 –
Funktioniert die Einparkhilfe eines Neuwagens nicht richtig, darf der Käufer unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom Mittwoch entschieden. Ob der Fahrer den Vertrag rückabwickeln kann, hängt demnach von den Kosten der Reparatur ab.